AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fa. Grünthal Feinblechtechnik GmbH

Grundlage ist das deutsche Recht
1. Allgemein
1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Angebote und Leistungen.
1.2. Ist der Besteller nicht mit den genannten Bedingungen einverstanden, hat er dies unverzüglich anzuzeigen.
1.3. Die Wirksamkeit abweichender Bedingungen des Bestellers setzt in jedem Fall unsere schriftliche Bestätigung voraus.
1.4. Wir behalten uns vor, vom Vertrag zurückzutreten, sollte es zu keiner Übereinkunft kommen. Im Falle eines solchen Rücktritts können keinerlei Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden.
1.5. Nicht bindend und nachträglich korrigierbar sind offensichtliche Irrtümer, auch Schreib- und Tippfehler, in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen.

2. Preise
2.1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Verpackung sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2. Wird der Preis in einer ausländischen Währung vereinbart, so gehen eventuelle Wechselkursdifferenzen zu Lasten des Bestellers.
2.3. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 12 Wochen und es ergeben sich höhere Kosten, sind wir berechtigt unsere Preise dementsprechend anzugleichen.
2.4. Bei Eintreten obiger Angleichung verpflichten wir uns, den Besteller unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Lehnt der Besteller die Anpassung ab, haben wir das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Ersatzansprüche infolge von Nichterfüllung können nicht geltend gemacht werden.

3. Angebote
3.1. Unsere Angebote sind, wenn nicht anderweitig angegeben, unverbindlich.
3.2. Zeichnungen und Angaben zum Material sowie alle weiteren Angebotsunterlagen unterliegen dem Urheberschutz und bleiben unser Eigentum.
3.3. Über sämtliche Unterlagen, die in Verbindung mit unserem Angebot stehen, darf ohne ausdrückliche Zustimmung unsererseits nicht verfügt werden.
3.4. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte, Maße, Angaben über Verfahren, Verbräuche und Leistungen sind nur annähernd maßgebend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3.5. Wir verpflichten uns, Pläne, die vom Besteller als vertraulich bezeichnet worden sind, nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

4. Aufträge
4.1. Ein Zustandekommen von Verträgen setzt immer grundsätzlich unsere schriftliche Bestätigung voraus.
4.2. Von uns bestätigter Umfang und Inhalt sind maßgebend. Das gilt auch für mündliche Nebenabreden sowie andere Vereinbarungen. Spätere Abweichungen bedürfen der Schriftform.
4.3. Soweit die Brauchbarkeit des Artikels nicht beeinträchtigt wird, behalten wir uns vor, Verbesserungen und Änderungen betreffend Materialverwendung, Ausführung sowie Konstruktion vorzunehmen.

5. Lieferungen
5.1. Mit dem Beibringen zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Leistung vereinbarter Anzahlungen seitens des Bestellers beginnt die Lieferzeit. Sollte dies nicht erforderlich sein, beginnt die Lieferzeit mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung.
5.2. Die Lieferzeit gilt als eingehalten, sobald die Versand- oder Abholbereitschaft avisiert, bzw. der Liefergegenstand das Werk, vor Ablauf der Lieferfrist, verlassen hat.
5.3. Ist der Besteller mit Verpflichtungen aus Verträgen in Verzug, so darf sich die Lieferzeit um diese Verzugs-Zeiträume verlängern.
5.4. Sämtliche, die aus dem Verzug abzuleitenden Rechte, bleiben unberührt bestehen.
5.5. Bei Bestellungen von Blecheinzelteilen hat der Besteller eine Mehr- oder Minderlieferung von 5% zu akzeptieren. Soll die Bestellmenge eine feste Menge sein, so muss dies ausdrücklich schriftlich festgehalten werden.
5.6. Treten während der Lieferfrist bzw. zu einem Zeitpunkt, zu dem wir uns bereits im Lieferverzug befinden, Umstände auf, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir für die Dauer der Umstände von unserer Pflicht zur Vertragserfüllung entbunden. Gleiches gilt für Umstände, die bei zumutbarer Sorgfalt nicht zu vermeiden waren.
5.7. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, dann entfällt unsere Lieferpflicht. Dies gilt vor allem in Fällen, in denen unsere Lieferanten aufgrund ihrer eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen von ihren Pflichten entbunden sind.
5.8. Ist die Lieferung möglich, dürfen wir, nach Ende der Behinderungen, mit einer angemessenen Anlaufzeit liefern. Auf Anfrage stellen wir eine schriftliche Liefererklärung, mit aktualisierten Lieferterminen, aus.
5.9. Schadenersatzansprüche oder Strafen für verspätete Lieferungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
5.10. Der Warenversand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Dies ist auch dann der Fall, wenn Lieferungen „frei Haus“ vereinbart worden sind. Wird eine Transportversicherung gewünscht, ist diese vom Besteller selbst abzuschließen.
5.11. Verzögert sich die Abnahme/das Versenden versandbereiter Ware aufgrund von Umständen, welche der Besteller zu verantworten hat, so geht die Gefahr mit Avis der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
5.12. Versandbereite Ware muss spätestens am 8.Tag nach Meldung der Versandbereitschaft abgenommen werden. Erfolgt die Abnahme nicht binnen dieser Frist, wird eine Nachfrist von weiteren 8 Tagen gewährt. Wird die Ware auch dann nicht abgenommen, bzw. die Annahme verweigert, sind wir berechtigt Schadenersatz aufgrund von Nichterfüllung zu fordern und vom Vertrag teilweise oder ganz zurückzutreten.
5.13. Rücksendungen, ohne vorherige Vereinbarungen, sind nicht möglich.

6. Zahlungen
6.1. Sofern nicht anderweitig Vereinbarungen getroffen wurden, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen, ab Rechnungsdatum und ohne Abzug, zu zahlen.
6.2. Existierende Gewährleistungsansprüche haben keine Auswirkung auf die Fälligkeiten unserer Rechnungen. Ebenso hat der Besteller nicht das Recht, Zahlungen zurückzuhalten.
6.3. Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent, über dem gültigen Basiszinssatz, können verlangt werden, sobald die Zahlungsfrist überschritten ist. Wir behalten uns vor, weitere Schäden geltend zu machen sowie eingehende Zahlungen auf die älteste, fällige Forderung anzurechnen.
6.4. Akkreditiv- oder Wechselzahlungen sind, ohne vorherige Absprachen, nicht möglich. Rechnungen, die mit Scheck oder Wechsel gezahlt werden, gelten erst nach deren Einlösung als beglichen. Anfallende Gebühren von Banken sind vom Besteller zu tragen.
6.5. Liegt ein Verzug in der Zahlung vor, so dürfen wir alle Forderungen aus dieser Geschäftsverbindung umgehend zur Zahlung verlangen. Dies gilt auch im Falle der Annahme eines Wechsels/Schecks oder einer Stundung.
6.6. Wir sind berechtigt, als Sicherheit, die Herausgabe der gelieferten Waren zu verlangen.
6.7. Für zurückgenommene Waren ausgestellte Gutschriften sind durch Warenbezug auszugleichen.
7. Gewährleistungen
7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nicht gesondert vereinbart.
Die Frist beginnt mit dem Tag der Lieferung.
7.2. Wird der Kaufgegenstand außerhalb unserer Werkstätten teilweise oder ganz repariert, demontiert oder geändert, ist die Gewährleistung erloschen. Auch ein Ersatz für mittel- und mittelbare Schäden wird nicht gewährt.
7.3. Für Schäden, die durch höhere Gewalt, Band oder Diebstahl am Eigentum des Käufers entstehen, z.B. beigestelltes Material, während es sich in den Werkstätten des Lieferwerkes befindet, haften wir nicht. Ebenso für den natürlichen Verschleiß und Beschädigungen, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind.

8. Reklamationen
8.1. Offensichtliche Mängel sind sofort, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt, versteckte Mängel sofort nach deren Entdeckung zu rügen.
8.2. Farbtonabweichungen gelten nicht als Mangel und dürften somit nicht reklamiert werden.
8.3. Erfolgt die Reklamation nicht innerhalb der vorgegebenen Frist oder resultiert sie aus einer Änderung des Warenzustands, welche nach dem Versand eingetreten ist, kann sie nicht anerkannt werden.
8.4. Für anerkannte Reklamationen leisten wir Nachbesserung, kostenlose Ersatzlieferung oder den Gegenwert der Ware. All dies liegt in unserem Ermessen. Ist einer dieser Fälle eingetreten, erlischt des Käufers Rücktrittsrecht.
8.5. Lässt der Käufer die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zu, erlischt der Anspruch auf Gewährleistung.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Das Eigentum am gelieferten Gegenstand geht erst auf den Käufer über, sobald der Kaufpreis vollständig beglichen wurde.
9.2. Im Fall einer offenen Rechnung gilt: Der gelieferte Gegenstand bleibt auch dann unser Eigentum, wenn er mit anderen Materialien verbunden und/oder vermischt oder weiterverkauft worden ist. Die noch offene Rechnung ist aus diesem Erlös zu begleichen.


10. Urheberrecht und Patent
10.1. Das Urheberrecht an Beschreibungen, Entwürfen, Zeichnungen, Software und ähnlichem behalten wir uns vor. Auch die Vervielfältigung, ungeachtet ihrer Art und Weise sowie das Zugänglichmachen der Informationen gegenüber Dritten ist, ohne unsere schriftliche Einwilligung, untersagt.
10.2. Auf Verlangen sind alle Unterlagen sofort zurückzugeben.

11. Gerichtsstand
11.1. Gerichtsstand ist Lübeck

12. Salvatorische Klausel
12.1 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen rechtsunwirksam werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. 
12.2 Wir weisen darauf hin, dass  wir Ihre Daten gemäß §26 Datenschutzgesetz soweit notwendig und zulässig speichern.
12.3 Diese Verkaufs-und Lieferbedingungen sind gültig ab dem 1.Mai 2009 

Fa. Grünthal Feinblechtechnik GmbH
Am Knick 28
22113 Oststeinbek